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   VGH Bayern, 12.01.2017 - 10 ZB 15.399   

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https://dejure.org/2017,1889
VGH Bayern, 12.01.2017 - 10 ZB 15.399 (https://dejure.org/2017,1889)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12.01.2017 - 10 ZB 15.399 (https://dejure.org/2017,1889)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12. Januar 2017 - 10 ZB 15.399 (https://dejure.org/2017,1889)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 124 Abs. 2, § 124a Abs. 4; AufenthG § 53; GG Art. 6; EMRK Art. 8
    Ausweisung eine türkischen Staatsangehörigen nach strafrechtlicher Verurteilung wegen eines Sexualdelikts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen nach strafrechtlicher Verurteilung wegen eines Sexualdelikts (hier: Vergewaltigung); Abwägung der Ausweisungsinteressen der Wiederholungsgefahr und Bleibeinteressen aufgrund familiärer Bindung zur Tochter

  • rewis.io

    Ausweisung eine türkischen Staatsangehörigen nach strafrechtlicher Verurteilung wegen eines Sexualdelikts

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen nach strafrechtlicher Verurteilung wegen eines Sexualdelikts (hier: Vergewaltigung); Abwägung der Ausweisungsinteressen der Wiederholungsgefahr und Bleibeinteressen aufgrund familiärer Bindung zur Tochter

  • rechtsportal.de

    Türkischer Staatsangehöriger; Ausweisung; Sexualdelikt; mögliches Wiederaufnahmeverfahren; Wiederholungsgefahr; Therapiebemühungen; deutsche Familienangehörige; Vater-Tochter-Beziehung; Beweiswürdigung des Verwaltungsgerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus VGH Bayern, 12.01.2017 - 10 ZB 15.399
    Solche schlüssigen Gegenargumente liegen bereits dann vor, wenn im Zulassungsverfahren substantiiert rechtliche oder tatsächliche Umstände aufgezeigt werden, aus denen sich die gesicherte Möglichkeit ergibt, dass die erstinstanzliche Entscheidung unrichtig ist (BVerfG, B. v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546).

    Damit hat der Kläger jedoch keine tatsächlichen Umstände aufgezeigt, aus denen sich die gesicherte Möglichkeit ergibt, dass die erstinstanzliche Entscheidung unrichtig ist (BVerfG, B. v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546).

  • BVerfG, 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12

    Der Zugang zu mehreren Instanzen darf nicht unzumutbar erschwert werden

    Auszug aus VGH Bayern, 12.01.2017 - 10 ZB 15.399
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts bestünden nur dann, wenn der Kläger im Zulassungsverfahren einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten infrage gestellt hätte (BVerfG, B. v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - juris Rn. 11; B. v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - juris Rn. 16).
  • BVerwG, 01.03.2016 - 5 BN 1.15

    Grundsatzrüge; grundsätzliche Bedeutung; revisibles Recht; Rechtsfrage; abstrakte

    Auszug aus VGH Bayern, 12.01.2017 - 10 ZB 15.399
    Hierfür ist erforderlich, dass sich der Zulassungsantrag mit den Erwägungen des angefochtenen Urteils, auf die sich die aufgeworfene Frage von angeblich grundsätzlicher Bedeutung bezieht, substantiiert, d. h. in einer Weise auseinandersetzt, die verdeutlicht, dass die Entscheidung des Verwaltungsgerichts dem Klärungsbedarf nicht gerecht wird (vgl. z. B. BayVGH, B. v. 21.6.2016 - 10 ZB 16.444 - juris Rn. 3; zum Zulassungsgrund des § 132 Abs. 1 Nr. 1 VwGO vgl. etwa BVerwG, B. v. 1.3.2016 - 5 BN 1.15 - juris Rn. 2; Happ in Eyermann, VwGO, Kommentar, 14. Aufl. 2014, § 124a Rn. 72 m. w. N.).
  • VGH Bayern, 21.06.2016 - 10 ZB 16.444

    Erfolgloser Zulassungsantrag mangels grundsätzlicher Bedeutung - Kein

    Auszug aus VGH Bayern, 12.01.2017 - 10 ZB 15.399
    Hierfür ist erforderlich, dass sich der Zulassungsantrag mit den Erwägungen des angefochtenen Urteils, auf die sich die aufgeworfene Frage von angeblich grundsätzlicher Bedeutung bezieht, substantiiert, d. h. in einer Weise auseinandersetzt, die verdeutlicht, dass die Entscheidung des Verwaltungsgerichts dem Klärungsbedarf nicht gerecht wird (vgl. z. B. BayVGH, B. v. 21.6.2016 - 10 ZB 16.444 - juris Rn. 3; zum Zulassungsgrund des § 132 Abs. 1 Nr. 1 VwGO vgl. etwa BVerwG, B. v. 1.3.2016 - 5 BN 1.15 - juris Rn. 2; Happ in Eyermann, VwGO, Kommentar, 14. Aufl. 2014, § 124a Rn. 72 m. w. N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.05.2016 - 11 N 36.15

    Anforderungen an den Nachweis der Internet- und SMS-Kontakte; Erfordernis des

    Auszug aus VGH Bayern, 12.01.2017 - 10 ZB 15.399
    Soweit sich das tatsächliche Vorbringen des Klägers im Zulassungsverfahren auf diese vom Verwaltungsgericht vorgenommene Sachverhalts- und Beweiswürdigung bezieht, kommt eine Zulassung der Berufung wegen ernstlicher Zweifel im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO nur in Betracht, wenn aufgezeigt wird, dass die Richtigkeit der richterlichen Überzeugungsbildung mangelhaft ist, weil das Verwaltungsgericht mit Blick auf entscheidungserhebliche Tatsachen von einem unzutreffenden Sachverhalt ausgegangen ist oder die Beweiserhebung gedankliche Lücken oder Ungereimtheiten aufweist, was insbesondere bei einer Verletzung von gesetzlichen Beweisregeln, Denkgesetzen oder allgemeinen Erfahrungssätzen, bei aktenwidrig angenommenem Sachverhalt oder offensichtlich sachwidriger und damit willkürlicher Beweiswürdigung anzunehmen ist (st. Rspr.; vgl. z. B. BayVGH, B. v. 14.3.2016 - 15 ZB 16.168 - juris Rn. 8; B. v. 10.2.2016 - 10 ZB 14.2577 - juris Rn. 6; B. v. 9.10.2013 - 10 ZB 13.1725 - juris Rn. 5 f.; OVG Berlin-Bbg, B. v. 17.5.2016 - OVG 11 N 36.15 - juris Rn. 8; NdsOVG, B. v. 17.5.2016 - 8 LA 40/16 - juris Rn. 25; Rudisile in Schoch/Schneider/Bier, Verwaltungsgerichtsordnung, Stand: Oktober 2015, § 124 Rn. 26g jeweils m. w. N.; zur verfahrensrechtlichen Rüge eines Verstoßes gegen den Überzeugungsgrundsatz aus § 108 Abs. 1 VwGO vgl. z. B. BVerwG, B. v. 29.7.2015 - 5 B 36.14 - juris Rn. 13).
  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus VGH Bayern, 12.01.2017 - 10 ZB 15.399
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts bestünden nur dann, wenn der Kläger im Zulassungsverfahren einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten infrage gestellt hätte (BVerfG, B. v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - juris Rn. 11; B. v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - juris Rn. 16).
  • BVerwG, 29.07.2015 - 5 B 36.14

    Ausgleichsleistungen; Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus VGH Bayern, 12.01.2017 - 10 ZB 15.399
    Soweit sich das tatsächliche Vorbringen des Klägers im Zulassungsverfahren auf diese vom Verwaltungsgericht vorgenommene Sachverhalts- und Beweiswürdigung bezieht, kommt eine Zulassung der Berufung wegen ernstlicher Zweifel im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO nur in Betracht, wenn aufgezeigt wird, dass die Richtigkeit der richterlichen Überzeugungsbildung mangelhaft ist, weil das Verwaltungsgericht mit Blick auf entscheidungserhebliche Tatsachen von einem unzutreffenden Sachverhalt ausgegangen ist oder die Beweiserhebung gedankliche Lücken oder Ungereimtheiten aufweist, was insbesondere bei einer Verletzung von gesetzlichen Beweisregeln, Denkgesetzen oder allgemeinen Erfahrungssätzen, bei aktenwidrig angenommenem Sachverhalt oder offensichtlich sachwidriger und damit willkürlicher Beweiswürdigung anzunehmen ist (st. Rspr.; vgl. z. B. BayVGH, B. v. 14.3.2016 - 15 ZB 16.168 - juris Rn. 8; B. v. 10.2.2016 - 10 ZB 14.2577 - juris Rn. 6; B. v. 9.10.2013 - 10 ZB 13.1725 - juris Rn. 5 f.; OVG Berlin-Bbg, B. v. 17.5.2016 - OVG 11 N 36.15 - juris Rn. 8; NdsOVG, B. v. 17.5.2016 - 8 LA 40/16 - juris Rn. 25; Rudisile in Schoch/Schneider/Bier, Verwaltungsgerichtsordnung, Stand: Oktober 2015, § 124 Rn. 26g jeweils m. w. N.; zur verfahrensrechtlichen Rüge eines Verstoßes gegen den Überzeugungsgrundsatz aus § 108 Abs. 1 VwGO vgl. z. B. BVerwG, B. v. 29.7.2015 - 5 B 36.14 - juris Rn. 13).
  • OVG Niedersachsen, 17.05.2016 - 8 LA 40/16

    Verhängung einer Wohnsitzauflage bei einer mangelnden selbstständigen

    Auszug aus VGH Bayern, 12.01.2017 - 10 ZB 15.399
    Soweit sich das tatsächliche Vorbringen des Klägers im Zulassungsverfahren auf diese vom Verwaltungsgericht vorgenommene Sachverhalts- und Beweiswürdigung bezieht, kommt eine Zulassung der Berufung wegen ernstlicher Zweifel im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO nur in Betracht, wenn aufgezeigt wird, dass die Richtigkeit der richterlichen Überzeugungsbildung mangelhaft ist, weil das Verwaltungsgericht mit Blick auf entscheidungserhebliche Tatsachen von einem unzutreffenden Sachverhalt ausgegangen ist oder die Beweiserhebung gedankliche Lücken oder Ungereimtheiten aufweist, was insbesondere bei einer Verletzung von gesetzlichen Beweisregeln, Denkgesetzen oder allgemeinen Erfahrungssätzen, bei aktenwidrig angenommenem Sachverhalt oder offensichtlich sachwidriger und damit willkürlicher Beweiswürdigung anzunehmen ist (st. Rspr.; vgl. z. B. BayVGH, B. v. 14.3.2016 - 15 ZB 16.168 - juris Rn. 8; B. v. 10.2.2016 - 10 ZB 14.2577 - juris Rn. 6; B. v. 9.10.2013 - 10 ZB 13.1725 - juris Rn. 5 f.; OVG Berlin-Bbg, B. v. 17.5.2016 - OVG 11 N 36.15 - juris Rn. 8; NdsOVG, B. v. 17.5.2016 - 8 LA 40/16 - juris Rn. 25; Rudisile in Schoch/Schneider/Bier, Verwaltungsgerichtsordnung, Stand: Oktober 2015, § 124 Rn. 26g jeweils m. w. N.; zur verfahrensrechtlichen Rüge eines Verstoßes gegen den Überzeugungsgrundsatz aus § 108 Abs. 1 VwGO vgl. z. B. BVerwG, B. v. 29.7.2015 - 5 B 36.14 - juris Rn. 13).
  • VGH Bayern, 10.02.2016 - 10 ZB 14.2577

    Aufhebung der Annullierung eines Schengen-Visums

    Auszug aus VGH Bayern, 12.01.2017 - 10 ZB 15.399
    Soweit sich das tatsächliche Vorbringen des Klägers im Zulassungsverfahren auf diese vom Verwaltungsgericht vorgenommene Sachverhalts- und Beweiswürdigung bezieht, kommt eine Zulassung der Berufung wegen ernstlicher Zweifel im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO nur in Betracht, wenn aufgezeigt wird, dass die Richtigkeit der richterlichen Überzeugungsbildung mangelhaft ist, weil das Verwaltungsgericht mit Blick auf entscheidungserhebliche Tatsachen von einem unzutreffenden Sachverhalt ausgegangen ist oder die Beweiserhebung gedankliche Lücken oder Ungereimtheiten aufweist, was insbesondere bei einer Verletzung von gesetzlichen Beweisregeln, Denkgesetzen oder allgemeinen Erfahrungssätzen, bei aktenwidrig angenommenem Sachverhalt oder offensichtlich sachwidriger und damit willkürlicher Beweiswürdigung anzunehmen ist (st. Rspr.; vgl. z. B. BayVGH, B. v. 14.3.2016 - 15 ZB 16.168 - juris Rn. 8; B. v. 10.2.2016 - 10 ZB 14.2577 - juris Rn. 6; B. v. 9.10.2013 - 10 ZB 13.1725 - juris Rn. 5 f.; OVG Berlin-Bbg, B. v. 17.5.2016 - OVG 11 N 36.15 - juris Rn. 8; NdsOVG, B. v. 17.5.2016 - 8 LA 40/16 - juris Rn. 25; Rudisile in Schoch/Schneider/Bier, Verwaltungsgerichtsordnung, Stand: Oktober 2015, § 124 Rn. 26g jeweils m. w. N.; zur verfahrensrechtlichen Rüge eines Verstoßes gegen den Überzeugungsgrundsatz aus § 108 Abs. 1 VwGO vgl. z. B. BVerwG, B. v. 29.7.2015 - 5 B 36.14 - juris Rn. 13).
  • VGH Bayern, 09.10.2013 - 10 ZB 13.1725

    Physische und psychische Gewalt des Ehegatten (hier: verneint)

    Auszug aus VGH Bayern, 12.01.2017 - 10 ZB 15.399
    Soweit sich das tatsächliche Vorbringen des Klägers im Zulassungsverfahren auf diese vom Verwaltungsgericht vorgenommene Sachverhalts- und Beweiswürdigung bezieht, kommt eine Zulassung der Berufung wegen ernstlicher Zweifel im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO nur in Betracht, wenn aufgezeigt wird, dass die Richtigkeit der richterlichen Überzeugungsbildung mangelhaft ist, weil das Verwaltungsgericht mit Blick auf entscheidungserhebliche Tatsachen von einem unzutreffenden Sachverhalt ausgegangen ist oder die Beweiserhebung gedankliche Lücken oder Ungereimtheiten aufweist, was insbesondere bei einer Verletzung von gesetzlichen Beweisregeln, Denkgesetzen oder allgemeinen Erfahrungssätzen, bei aktenwidrig angenommenem Sachverhalt oder offensichtlich sachwidriger und damit willkürlicher Beweiswürdigung anzunehmen ist (st. Rspr.; vgl. z. B. BayVGH, B. v. 14.3.2016 - 15 ZB 16.168 - juris Rn. 8; B. v. 10.2.2016 - 10 ZB 14.2577 - juris Rn. 6; B. v. 9.10.2013 - 10 ZB 13.1725 - juris Rn. 5 f.; OVG Berlin-Bbg, B. v. 17.5.2016 - OVG 11 N 36.15 - juris Rn. 8; NdsOVG, B. v. 17.5.2016 - 8 LA 40/16 - juris Rn. 25; Rudisile in Schoch/Schneider/Bier, Verwaltungsgerichtsordnung, Stand: Oktober 2015, § 124 Rn. 26g jeweils m. w. N.; zur verfahrensrechtlichen Rüge eines Verstoßes gegen den Überzeugungsgrundsatz aus § 108 Abs. 1 VwGO vgl. z. B. BVerwG, B. v. 29.7.2015 - 5 B 36.14 - juris Rn. 13).
  • VGH Bayern, 14.03.2016 - 15 ZB 16.168

    Anforderungen an die substantiierte Darlegung von Berufungszulassungsgründen

  • VGH Bayern, 26.07.2019 - 10 ZB 19.1207

    Ausweisung eines assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen

    Allein die theoretische Möglichkeit einer anderen Bewertung der Beweisaufnahme rechtfertigt die Zulassung der Berufung nicht (BayVGH, B.v. 25.1.2019 - 10 ZB 18.2405 - juris Rn. 7; B.v. 12.1.2017 - 10 ZB 15.399 - juris Rn. 6 m.w.N.; B.v. 14.3.2016 - 15 ZB 16.168 - juris Rn. 8; B.v. 7.12.2011 - 10 ZB 11.2125 - juris Rn. 16 m.w.N.).

    Allein die theoretische Möglichkeit einer anderen Bewertung der Beweisaufnahme rechtfertigt die Zulassung der Berufung nicht (BayVGH, B.v. 25.1.2019 - 10 ZB 18.2405 - juris Rn. 7; B.v. 12.1.2017 - 10 ZB 15.399 - juris Rn. 6 m.w.N.; B.v. 14.3.2016 - 15 ZB 16.168 - juris Rn. 8; B.v. 7.12.2011 - 10 ZB 11.2125 - juris Rn. 16 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 02.05.2017 - 19 ZB 16.186

    Ausweisung eines nigerianischen Straftäters - Freiheitsstrafe wegen sexuellen

    Soweit sich das tatsächliche Vorbringen des Klägers im Zulassungsverfahren auf die vom Verwaltungsgericht vorgenommene Sachverhalts- und Beweiswürdigung bezieht, kommt eine Zulassung der Berufung wegen ernstlicher Zweifel im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO nur in Betracht, wenn aufgezeigt wird, dass die Richtigkeit der richterlichen Überzeugungsbildung mangelhaft ist, weil das Verwaltungsgericht mit Blick auf entscheidungserhebliche Tatsachen von einem unzutreffenden Sachverhalt ausgegangen ist oder die Beweiserhebung gedankliche Lücken oder Ungereimtheiten aufweist, was insbesondere bei einer Verletzung von gesetzlichen Beweisregeln, Denkgesetzen oder allgemeinen Erfahrungssätzen, bei aktenwidrig angenommenem Sachverhalt oder offensichtlich sachwidriger und damit willkürlicher Beweiswürdigung anzunehmen ist (stRspr; vgl. z.B. BayVGH, B.v. 12.1.2017 - 10 ZB 15.399 - juris Rn. 6; B.v. 14.3.2016 - 15 ZB 16.168 - juris Rn. 8; B.v. 10.2.2016 - 10 ZB 14.2577 - juris Rn. 6; B.v. 9.10.2013 - 10 ZB 13.1725 - juris Rn. 5 f.; OVG Berlin-Bbg, B.v. 17.5.2016 - OVG 11 N 36.15 - juris Rn. 8; NdsOVG, B.v. 17.5.2016 - 8 LA 40/16 - juris Rn. 25; Rudisile in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand 6/2016, § 124 Rn. 26g jeweils m.w.N.; zur verfahrensrechtlichen Rüge eines Verstoßes gegen den Überzeugungsgrundsatz aus § 108 Abs. 1 VwGO vgl. z.B. BVerwG, B.v. 29.7.2015 - 5 B 36.14 - juris Rn. 13).
  • VGH Bayern, 19.02.2020 - 10 ZB 20.11

    Kostenpflicht für einen polizeilichen Einsatz bei Falschalarm bzw. vorgetäuschter

    Allein die theoretische Möglichkeit einer anderen Bewertung der Beweisaufnahme rechtfertigt die Zulassung der Berufung nicht (BayVGH, B.v. 26.7.2019 - 10 ZB 19.1207 - juris Rn. 8; B.v. 25.1.2019 - 10 ZB 18.2405 - juris Rn. 7; B.v. 12.1.2017 - 10 ZB 15.399 - juris Rn. 6 m.w.N.; B.v. 14.3.2016 - 15 ZB 16.168 - juris Rn. 8; B.v. 7.12.2011 - 10 ZB 11.2125 - juris Rn. 16 m.w.N.).
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